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OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2023 - 2 MB 3/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 152a Abs 4 S 1 VwGO, Art 103 Abs 1 GG
Verwerfung einer Anhörungsrüge: Vorherige Ankündigung über die Abänderung einer Entscheidung der Vorinstanz nicht erforderlich - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 152a Abs. 2 S. 6; GG Art. 103 Abs. 1
Schlüssige Darlegung einer entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Änderung der begünstigenden Entscheidung der Vorinstanz durch das Gericht im Rechtsmittelverfahren
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 08.02.2023 - 12 B 70/22
- OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2023 - 2 MB 3/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2023 - 2 MB 3/23
Wenn ein Rechtsmittelgericht eine Entscheidung abändern will und dadurch in die Rechtsstellung des durch die ursprüngliche Entscheidung Begünstigten eingreift, muss dieser grundsätzlich Gelegenheit erhalten, sich in Kenntnis der dem Gericht vorliegenden Stellungnahme der Gegenseite zumindest einmal umfassend zur Sach- und Rechtslage zu äußern (BVerfG, Beschluss vom 3. November 1983 - 2 BvR 348/83 -, juris Rn. 21). - BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1532/20
Versagung von Eilrechtsschutz im beschleunigten Verfahren gemäß § 36 Abs. 3 AsylG …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2023 - 2 MB 3/23
Eine Gehörsverletzung liegt vor, wenn das Gericht zu einem Zeitpunkt entscheidet, zu dem der Betroffene mit einer Entscheidung noch nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1532/20 -, juris Rn. 20). - BGH, 11.02.2020 - II ZR 130/19
Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde vor Erlass des Zurückweisungsbeschlusses
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2023 - 2 MB 3/23
Ein nicht zu verkündender Beschluss ist in dem Zeitpunkt erlassen, in dem sich das Gericht seiner in einer der Verkündung vergleichbaren Weise entäußert hat und er mit dem Willen des Gerichts aus dem inneren Geschäftsbetrieb herausgetreten ist (stRspr, vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - II ZR 130/19 -, juris Rn. 2 m. w. N.). - BVerwG, 08.12.2022 - 10 B 14.22
Verwerfung der Anhörungsrüge
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2023 - 2 MB 3/23
Der Antragsteller hat eine entscheidungserhebliche Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht den Anforderungen des § 152a Abs. 2 Satz 6 VwGO entsprechend substantiiert und schlüssig dargelegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2022 -? 10 B 14.22 -?, juris Rn. 2).